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96. ordentliche Generalversammlung 2021

Die Generalversammlung des Tennisclub Solothurn findet in diesem Jahr schriftlich statt. Aufgrund der Covid-19 Pandemie machen wir von der bundesrätlichen Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Gebrauch und erledigen unsere Geschäfte in schriftlicher Form. 

Die schriftliche Einladung wird aktuell vorbereitet.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Anträge sind bis zum 3. März 2021 an den Präsidenten zu richten (Adresse Clubhaus, siehe unten).
  • Allfällige Austritte haben schriftlich (Post oder E-Mail) bis zur Generalversammlung zu erfolgen.
  • Allfällige Dispensationsgesuche sind schriftlich bis zur Generalversammlung einzureichen (Post oder 
    E-Mail). Diese sind jedes Jahr erneut einzureichen.
  • Die Lizenzen werden automatisch jeweils um ein Jahr verlängert. Falls nicht mehr gewünscht, muss bis zum 3. März 2021 eine Mitteilung an den Spielleiter () erfolgen. Andernfalls kann die Lizenz nicht mehr storniert werden und ist durch den Inhaber zu bezahlen.
  • Schnupperabos 2020 werden ab 2021 automatisch in Aktivmitgliedschaften umgewandelt.

Sportliche Grüsse

Tennisclub Solothurn

Martin Arnold